Ablauf und Kosten

Eine professionelle Beratung braucht einen klaren und verlässlichen Rahmen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Erstkontakt, zum persönlichen Erstgespräch, zum weiteren Beratungsverlauf sowie zu Honoraren und organisatorischen Bedingungen.

Kontakt und Erstgespräch

Kostenfreie Vorabklärung

Vor der Vereinbarung eines persönlichen Erstgesprächs klären wir telefonisch oder per E-Mail kurz, ob Ihr Anliegen grundsätzlich zu meinem Beratungsangebot passt. Diese Vorabklärung dient ausschließlich der ersten fachlichen und organisatorischen Orientierung und ersetzt keine Beratung.

Persönliches Erstgespräch

Das persönliche Erstgespräch dauert 60 Minuten und wird regulär honoriert. Es dient dazu, Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und Ihre aktuelle Situation näher zu erfassen, erste Ziele zu formulieren und gemeinsam zu prüfen, ob und in welcher Form eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Darüber hinaus informiere ich Sie über meine Arbeitsweise sowie die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Erstgespräch ist eine eigenständige fachliche Beratungsleistung. Eine weitere Zusammenarbeit ist damit nicht verpflichtend. Im Anschluss kann von beiden Seiten in Ruhe entschieden werden, ob die Zusammenarbeit passend ist oder ein anderes Angebot beziehungsweise eine andere Fachkraft für Ihr Anliegen geeigneter wäre.

Honorar für das Erstgespräch

Terminreservierung und Vorauszahlung für das Erstgespräch

Nach der kostenfreien Vorabklärung werden die für die Terminvereinbarung und Rechnungsstellung erforderlichen Kontakt- und Rechnungsdaten erhoben. Der Termin für das persönliche Erstgespräch wird nach vollständigem Eingang des Honorars verbindlich reserviert.

Die Vereinbarung eines Erstgesprächs erfolgt nach individueller Absprache und im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.

Absage oder Verschiebung des Erstgesprächs

Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte so früh wie möglich telefonisch, per E-Mail oder per SMS.

Mindestens 24 Stunden vor dem Termin: 
Das bereits bezahlte Honorar wird vollständig rückerstattet oder auf Wunsch für einen Ersatztermin gutgeschrieben.

12 bis 24 Stunden vor dem Termin:
50 Prozent des Honorars werden als Ausfallhonorar verrechnet. Der verbleibende Betrag wird rückerstattet oder auf Wunsch für einen Ersatztermin gutgeschrieben.

Weniger als 12 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen:
Das Honorar wird zur Gänze als Ausfallhonorar verrechnet.

Was Sie von der Zusammenarbeit mit mir erwarten können

Ablauf und Dauer

Ablauf, Häufigkeit und Gesamtdauer einer Beratung richten sich nach Ihrem Anliegen, Ihren Zielen und dem gewählten Setting. Zu Beginn klären wir gemeinsam, welche Form der Zusammenarbeit sinnvoll ist und in welchen Abständen Termine stattfinden sollen.

Die Dauer eines Beratungsprozesses hängt insbesondere von der Komplexität des Anliegens, den vereinbarten Zielen und dem individuellen Entwicklungsprozess ab. Veränderung braucht ausreichend Zeit, soll jedoch nicht unnötig verlängert werden. Mein Anspruch ist daher, die Zusammenarbeit so umfangreich wie erforderlich und so fokussiert wie möglich zu gestalten.

Verschwiegenheit und Vertraulichkeit

Als psychosoziale Beraterin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle im Rahmen der Beratung besprochenen Inhalte sowie die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Verpflichtung.

Pünktlichkeit

Bitte kommen Sie pünktlich, frühestens jedoch zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin. Bei verspätetem Eintreffen kann die versäumte Zeit nicht angehängt werden; der Termin endet zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.

Absageregelung für laufende Beratungstermine

Sollten Sie einen vereinbarten Beratungstermin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte so früh wie möglich telefonisch, per E-Mail oder per SMS.

Mindestens 24 Stunden vor dem Termin: 
Das bereits bezahlte Honorar wird vollständig rückerstattet oder auf Wunsch für einen Ersatztermin gutgeschrieben.

12 bis 24 Stunden vor dem Termin:
50 Prozent des Honorars werden als Ausfallhonorar verrechnet. 

Weniger als 12 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen:
Das Honorar wird zur Gänze als Ausfallhonorar verrechnet.

Diese Regelung ist erforderlich, weil der für Sie reservierte Termin kurzfristig in der Regel nicht anderweitig vergeben werden kann.

Einheiten und Honorare

Beratung für Privatpersonen

Die Honorare gelten unabhängig davon, ob die Beratung in Präsenz, online oder – nach vorheriger Vereinbarung – in Form von Walk & Coach stattfindet.

Unternehmen und Organisationen

Für betriebliche Beratung, Coaching, Supervision und vergleichbare Aufträge gelten folgende Honorare:

Für Teams, Gruppen, Workshops, Klausurtage und Vorträge wird abhängig von Dauer, Gruppengröße, Vorbereitungsaufwand und konkretem Auftrag ein individuelles Angebot erstellt.

Umsatzsteuer

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG bin ich von der Umsatzsteuer befreit. Auf meinen Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Beratung außerhalb des Praxisraums

Findet eine Beratung in den Räumlichkeiten eines Unternehmens oder einer Organisation statt, werden Reisezeit und Fahrtkosten vorab transparent vereinbart und gesondert verrechnet.

In begründeten Ausnahmefällen – etwa bei stark eingeschränkter Mobilität und wenn eine Onlineberatung nicht möglich ist – können nach individueller Vereinbarung Haus- oder Heimbesuche angeboten werden. Der zusätzliche Zeitaufwand sowie anfallende Fahrtkosten werden vorab besprochen und gesondert in Rechnung gestellt.

Vergünstigung für Privatpersonen

Monatsblock

Bei Buchung eines Monatsblocks reduziert sich das reguläre Honorar um 20 Prozent. Der Monatsblock umfasst vier Beratungseinheiten, die innerhalb eines Monats stattfinden und im Voraus bezahlt werden.

Nicht in Anspruch genommene Einheiten verfallen nach Ablauf des vereinbarten Monats und können nicht auf einen Folgemonat übertragen werden. Terminverschiebungen sind im Rahmen der geltenden Absageregelung möglich.

Das persönliche Erstgespräch ist nicht Bestandteil des Monatsblocks. Die Entscheidung für einen Monatsblock kann nach dem Erstgespräch und nach gemeinsamer Klärung der weiteren Zusammenarbeit getroffen werden.

Spezielle Settings

Familienberatung

Für eine Familienberatung ist eine Einheit von mindestens 90 Minuten erforderlich.

Imago-Paarberatung

Für eine Imago-Paarberatung ist eine Einheit von mindestens 90 Minuten erforderlich.

Systemaufstellung

Für eine Systemaufstellung ist eine Einheit von mindestens 120 Minuten erforderlich.

Teilnahme als Repräsentant*in bei einer Systemaufstellung

Repräsentant*innen beziehungsweise Stellvertreter*innen nehmen an der Aufstellung einer anderen Person teil und stellen sich für eine Rolle innerhalb des aufgestellten Systems zur Verfügung. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Teilnahme ist freiwillig; ein Ausstieg ist jederzeit möglich.

Bei Interesse können Sie sich unverbindlich in die Interessent*innenliste aufnehmen lassen. Eine Einladung erfolgt, sobald ein passender Termin und ein entsprechender Bedarf bestehen.

Zusätzliche Leistungen außerhalb der Beratungseinheiten

In einer laufenden psychosozialen Begleitung sind kurze organisatorische Abklärungen sowie eine begrenzte fachliche Vernetzung im üblichen Ausmaß enthalten.

Entsteht darüber hinaus ein zusätzlicher zeitlicher Aufwand, wird dieser nach vorheriger beziehungsweise ehestmöglicher transparenter Information gesondert verrechnet. Dazu können insbesondere gehören:

Ab einem zusätzlichen Aufwand von ungefähr 15 Minuten wird ein 30-Minuten-Paket verrechnet.

Gut zu wissen ...

Meine Angebote sind Privatleistungen. Eine ärztliche Überweisung oder eine Genehmigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist daher nicht erforderlich. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernommen.

Je nach Versicherungsvertrag kann eine teilweise Kostenübernahme durch eine private Zusatzversicherung möglich sein. Bitte klären Sie die Voraussetzungen direkt mit Ihrem Versicherungsunternehmen.

SVS-versicherte Personen und anspruchsberechtigte Angehörige können – sofern die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllt sind – den SVS-Gesundheitshunderter bei mir einlösen.
www.svs.at